Venedig bleibt für alle offen. Doch Tagestouristen und Kreuzfahrtpassagiere müssen voraussichtlich ab Sommer 2023 Eintritt in Höhe von 3 bis 10 Euro entrichten. Die Einzelheiten der neuen Verordnung stellten Venedigs Stadträte Simone Venturini und Michele Zuin am 1. Juli 2022 vor. Wir haben für Sie die Antworten auf die wichtigsten Fragen zusammengestellt.
Inhaltsverzeichnis
Was kostet der Eintritt für Venedig?
Ab Sommer 2023 soll der Eintritt für Venedig und die anderen kleineren Inseln 3 bis 10 Euro kosten. Dazu schaltet der Stadtrat im Laufe des Jahres eine Webseite frei, über die der Besuch zu buchen und die Gebühr zu zahlen sind. Touristen, die ihr Ticket früher buchen, sollen weniger zahlen.
Mit dieser Maßnahme will Venedig die Zahl der Tagestouristen reduzieren, saisonale Spitzen ausgleichen und die Besuchsqualität erhöhen. Dadurch soll das Gleichgewicht zwischen den Bedürfnissen der Einwohner, der Übernachtungstouristen und der Tagestouristen wiederhergestellt werden.
Wer muss Eintritt für Venedig bezahlen?
Der Eintritt wird ab dem 16. Januar 2023 als Alternative zur Kurtaxe erhoben und muss von jeder Person bezahlt werden, die Venedig oder die anderen kleineren Inseln der Lagune besuchen möchte. Es ist nur ein Eintritt erforderlich, um die Altstadt und die kleineren Inseln besuchen zu dürfen. Ausnahmen oder Befreiungen vom Eintritt sind vorgesehen.
Zu den kleineren Inseln zählen:
Lido von Venedig (einschließlich Alberoni und Malamocco), Pellestrina, Murano, Burano, Torcello, Sant’Erasmo, Mazzorbo, Mazzorbet, Vignol, S.Andrea, Die Kartause, S. Servolo, S. Clemens, Poveglia.
Die Dokumente, die die Zahlung des Eintrits oder den Nachweis des Ausschlusses oder der Befreiung belegen, sind aufzubewahren und dem Kontrollpersonal auf Verlangen vorzuzeigen.
Wo und wie ist der Eintritt für Venedig zu zahlen?
Im Laufe des Jahres wird nach Angaben des Stadtrates eine mehrsprachige Webseite mit einem Buchungs- und Bezahlsystem freigeschaltet. Dort kann z. B. ein QR-Code abgerufen werden, der alle Informationen zur Zahlung des Eintritts oder auch zu Ausschluss- oder Befreiungsfällen enthält. Der QR-Code ist im Falle von Kontrollen vorzuzeigen.
Alternativ wird der Eintritt für Venedig zusammen mit dem Preis der Fahrkarte oder einer anderen Gegenleistung von öffentlichen Verkehrsträgern wie Linie, Bahn und Schifffahrt erhoben.
Als Nachweis der Zahlung gelten:
- eine Inkassoquittung oder
- ein Vermerk auf der Fahrkarte oder
- ein Zahlungsbeleg bzw. alternativ ein Stempel.
In allen anderen Fällen wird der Eintritt von der Stadt Venedig direkt durch Nutzung technischer Strukturen wie z.B. Drehkreuze oder eine spezielle Web-App eingezogen.

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Wer braucht keinen Eintritt für Venedig zu zahlen?
Vom Eintritt ausgeschlossen sind:
- Einwohner der Stadt Venedig; sie haben ggf. durch Vorlage eines Ausweisdokuments ihren Wohnsitz nachzuweisen,
- Personen, die in der Stadt oder auf den kleineren Inseln arbeiten,
- Studenten, die Schulen oder Institute in der Stadt oder auf den kleineren Inseln besuchen,
- Eigentümer von Immobilien in Venedig und ihre Familien, im Einklang mit den lokalen Steuergesetzen.

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Wer ist sonst vom Eintritt in Venedig befreit?
Vom Eintritt befreit sind auch:
- Touristen, die bereits Kurtaxe in einem Beherbergungsbetrieb in Venedig bezahlen,
- Kinder unter 6 Jahren;
- Menschen mit Behinderungen und eine Begleitperson,
- Passagiere von Touristenbussen, sofern das Busunternehmen diese Gebühr einzieht,
- Personen, die nur die Bereiche Ponte della Libertà, P.le Roma, Stazione Marittima und Isola Nova del Tronchetto und nicht die historische Stadt betreten,
- Personen, die ein Haus in Venedig zu Wohn- und nicht touristischen Zwecken gemietet haben, einschließlich ihrer eingetragenen Familien,
- Personen, die Menschen besuchen, die in der Stadt oder auf den kleineren Inseln leben (der Einwohner der Stadt muss seinen Gast akkreditieren),
- Personen, die in Venedig ansässige Verwandte bis zum 3. Grad besuchen,
- Personen, die an einer Beerdigung eines verstorbenen Verwandten bis zum 3. Grad teilnehmen,
- Personen, die Verwandte bis zum 3. Grad in einer Sozial- oder Gesundheitseinrichtungen besuchen,
- Personen, die Patienten zu Gesundheitseinrichtungen in Venedig und auf den anderen kleineren Inseln der Lagune begleiten,
- Personen, die an kostenpflichtigen oder kostenlosen Veranstaltungen teilnehmen, die von der Gemeindeverwaltung organisiert oder von der Gemeindeverwaltung gesponsert werden,
- Personen, die an Sportwettbewerben teilnehmen, die von CONI, seinen Verbänden oder von Sportförderungsorganisationen anerkannt sind,
- Personen, die an diesen Wettkämpfen teilnehmen und mit einem ausschließlich dafür vorgesehenen öffentlichen Verkehrsmittel zur Sportanlage fahren,
- Freiwillige, die ihren Dienst anlässlich von Veranstaltungen und / oder Demonstrationen leisten, die von der Stadtverwaltung und von der Metropolstadt Venedig und der Region Venetien organisiert oder gesponsert werden,
- Personal der Streitkräfte, der Polizei und der Feuerwehr,
- Freiwillige, die in Notfällen ihren Dienst leisten.
Darüber hinaus gibt es weitere Befreiungen für die Einwohner von Venedig und Umgebung.
Welche Regelung gilt für Passagiere von Kreuzfahrtschiffen?
Passagiere von Kreuzfahrtschiffen sind ebenfalls verpflichtet, Eintritt für Venedig zu entrichten. Die Höhe richtet sich nach der Gebühr, die am Tag der Ausschiffung in Venedig fällig ist.
Die Stadt Venedig behält sich das Recht vor, für diese Themen im Einvernehmen mit den jeweiligen Beförderern und / oder der Hafensystembehörde der nördlichen Adria eine Pauschalmaßnahme festzulegen.

Wie wird die Zahlung des Eintritts in Venedig kontrolliert?
Die Verwaltung oder dazu befugtes Personal führen Kontrollen und Inspektionen durch. Auch Einzelkontrollen im öffentlichen Bereich sind möglich. Zudem können Personenbeförderungsunternehmen zum Ausfüllen und Rücksenden von Daten mittels Fragebögen aufgefordert werden.
Welche Strafen drohen bei Nichtzahlung?
Wer Eintritt für Venedig zu zahlen hat und die Zahlung nicht nachweisen kann, muss eine Gebühr von 10,00 Euro zahlen.
Darüber hinaus behält sich die Stadt Venedig administrative, steuerliche und strafrechtliche Sanktionen vor. So kann eine Verwaltungsstrafe von 50 Euro bis 300 Euro erhoben werden bei:
- Nichtvorlage der Bescheinigungen über die Zahlung oder den Ausschluss / die Befreiung auf Verlangen der für die Kontrolle zuständigen Personen,
- Abgabe falscher Erklärungen, um Ausschlüsse, Befreiungen oder Ermäßigungen,
- anderen Verstößen gegen die Vorschriften.
Möglich sind zudem Bestrafung nach dem italienischen Strafgesetzbuch und den einschlägigen Sondergesetzen für jeden, der beispielsweise falsche Angaben macht oder falsche Dokumente erstellt.
Titel, Urkunden und Dokumente über Strafgebühren können auch in digitaler Form ausgestellt oder übermittelt werden.

Wie werden die Strafgebühren eingezogen?
Nicht fristgerecht gezahlte Beträge für Zugangsbeiträge, Strafgebühren und Zinsen zieht die Verwaltung gemäß den Bestimmungen der italienischen Steuergesetzgebung zwangsweise ein.
Quelle: Stadt Venedig
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