Streik am Flughafen: So machen Sie Ihre Ansprüche geltend

by ML-Redaktion

Sie wollen in den wohlverdienten Urlaub fliegen, doch durch einen Streik am Flughafen kommt es zur Flugverspätung oder gar zum Flugausfall. Welche Leistungen müssen Ihnen die Airline oder der Reiseveranstalter in diesen Fällen anbieten und welche finanziellen Entschädigungen stehen Ihnen zu? Hier erhalten Sie kostenlos Hilfe.

Fällt der Flug aufgrund eines Streiks aus, haben Fluggäste unter bestimmten Voraussetzungen Anspruch auf Ersatzbeförderung, die die ausführende Airline bzw. der Reiseveranstalter anbieten muss. Dazu gehört zum Beispiel ein anderer Flug oder die Beförderung per Bahn oder Bus. Dies muss zum frühestmöglichen Zeitpunkt und zu vergleichbaren Reisebedingungen erfolgen.

Die Ersatzbeförderung müssen Passagiere nicht annehmen. Sie können stattdessen auch auf den Flug verzichten und sich den Ticketpreis erstatten lassen. Individualreisende wenden sich dazu an die Airline. Pauschalreisende müssen sich dafür an den Reiseveranstalter wenden.

Darüber hinaus haben Fluggäste, die wegen Streik am Flughafen warten müssen,  Anspruch auf Betreuungsleistungen wie beispielsweise kostenlose Mahlzeiten und Erfrischungen in angemessenem Verhältnis zur Wartezeit. Zu den Betreuungsleistungen gehören auch eine kostenlose Hotelunterbringung und der Transfer, wenn die Weiterreise erst am nächsten Tag stattfindet.

Egal, ob Individualreisende oder Pauschalreisende, Ihr Ansprechpartner ist bei Streik am Flughafen die Airline. Gehen Sie zum Schalter und machen Sie Ihre Ansprüche geltend. Pauschalreisende können bei einer erheblichen Verspätung außerdem unter Umständen einen Reisemangel und damit eine Minderung des Reisepreises geltend machen.

Kostenlose Hilfe bei Ärger nach Streik am Flughafen

Egal ob Flugannullierung, Verspätung, Überbuchung oder Gepäckverlust: Sitzt die Airline in einem anderen EU-Land, Island, Norwegen oder dem Vereinigten Königreich, können Reisende sich an das Europäische Verbraucherzentrum (EVZ) Deutschland wenden. Die Unterstützung ist kostenlos. Voraussetzung ist, dass Sie die Airline bzw. den Pauschalreiseveranstalter zuvor selbst kontaktiert haben.

Ausführliche Informationen zu Ihren Rechten bei Annullierung oder Verspätung erhalten Sie auf der Webseite des EVZ unter EU: Fluggastrechte: Entschädigung bei Flugverspätung und Flugausfall.

Sollte das EVZ Deutschland für ihren individuellen Fall ausnahmsweise einmal nicht zuständig sein, nennt man Ihnen weitere mögliche Ansprechpartner, die in Ihrem Fall behilflich sein können. 

Musterschreiben für den Erstkontakt mit der Airline

Reisende, die sich zunächst selbst an die Airline wenden müssen, unterstützt das EVZ Deutschland mit einem kostenlosen Musterschreiben.

Passagiere geben beispielsweise Daten wie Airline, Flugnummer und Höhe der Verspätung ein. Der anschließend angezeigte Mustertext kann kopiert und in einer E-Mail an das Flugunternehmen geschickt werden.

Erstellt werden können die Schreiben auf Deutsch, Englisch, Französisch und Spanisch. Die deutsche Übersetzung wird bei fremdsprachlichen Schreiben mitgeliefert. Die Kontaktdaten der größten Airlines finden Sie unter Fluggastrechte: Online-Kontaktformulare der Airlines.

Quelle: Europäisches Verbraucherzentrum Deutschland

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