Sabbatical, die ersehnte Pause vom Job

by ML-Redaktion

Ein Sabbatical am Mittelmeer ermöglicht eine berufliche Pause, nach der sich immer mehr Beschäftigte sehnen. Welche Modelle, Regelungen und Finanzierungen sind für das Sabbatical denkbar? Ein Rechtsanwalt klärt auf.

„Grundsätzlich wird unter einem Sabbatical ein unbezahlter Sonderurlaub verstanden. Dieser dauert in den meisten Fällen zwischen einem Monat und einem Jahr“, sagt Paul-Benjamin Gashon, Rechtsanwalt mit dem Schwerpunkt Arbeitsrecht bei der Korten Rechtsanwälte AG.

Ein gesetzlicher Anspruch besteht aktuell nicht, weshalb ein Sabbatical vom Wohlwollen des Arbeitgebers abhängt. Schließlich muss eine gleichwertige Vertretung gefunden oder unter Umständen neu eingelernt werden. „Anders sieht es bei Beamten aus, die ein gesetzlich verankertes Anrecht auf bis zu einem Jahr Pause haben“, weiß der Jurist.

Wie finanziere ich ein Sabbatical?

Bevor ein Sabbatical angetreten werden kann, gilt es alle wichtigen Rahmenbedingungen zu klären. Dabei muss der Arbeitnehmen in Absprache mit dem Arbeitgeber unter anderen ein Finanzierungs- beziehungsweise Realisierungsmodell geklären. Hierbei kommt entweder die Ansparung von Überstunden auf Arbeitszeitkonten oder die Vereinbarung von Sonderurlaub in Betracht.

„Bei einem unbezahlten Sonderurlaub ruhen die Pflichten beider Parteien. Der Arbeitsvertrag wird für eine bestimmte Dauer stillgelegt. In dieser Zeit erhalten Angestellte zum einen keine Vergütung und zum anderen müssen sie regelmäßig ihre kompletten Sozialversicherungsbeiträge selbst tragen. Darüber hinaus verzichten sie im Krankheitsfall auf eine Entgeltfortzahlung“, erwähnt Paul-Benjamin Gashon.

Verfügen Mitarbeiter hingegen über Überstunden und ungenutzte Urlaubstage, so können sie diese auf ihr Sabbatjahr anrechnen lassen, sodass das Arbeitsverhältnis aktiv bleibt, sie jedoch von der Arbeitserbringung freigestellt sind.

Wer auf sein Gehalt und alle weiteren Sozialleistungen nicht verzichten möchte, vereinbart mit dem eigenen Unternehmen einen Lohnverzicht im Teilzeitmodell, wie es auch im öffentlichen Dienst vorgesehen ist. Hierzu vergütet der Arbeitgeber über einen längeren Zeitraum hinweg die geleistete Wochenarbeitszeit nur teilweise. Der Rest der Bezahlung wird angespart. Meist lässt sich so innerhalb von mehreren Jahren, abhängig von der zurückgelegten Summe, eine zwölfmonatige Auszeit finanzieren.

Welche Fragen muss ich vorab klären?

Wie bei allen anderen außerordentlichen Änderungen des Arbeitsverhältnisses bedarf es für beidseitige Planungssicherheit vertraglicher Vereinbarungen.

Dabei sind insbesondere folgende Fragen zu klären:

  • Dauer: Wie lange soll das Sabbatical dauern?
  • Finanzierungsmodell: Welches wird gewählt?
  • Teilzeitmodell: Wie hoch fällt der monatliche Lohnverzicht aus und wann beginnt dieser?
  • Wie gestaltet sich die Rückkehr in den Job?
  • Wie sieht es mit meinem Gehalt aus?

„Bei der Ausarbeitung des Vertrages gilt es grundsätzlich alle möglichen Szenarien so vorausschauend wie möglich zu definieren“, erklärt Paul-Benjamin Gashon. Darunter fällt beispielsweise eine Verschiebung der Auszeit aufgrund von Arbeitsunfähigkeit und den daraus folgenden Sparlücken oder auch die Möglichkeit und Voraussetzung der Kündigung während der Verschnaufpause.

Findet früh genug eine ausreichende Planung und Vorbereitung statt, steht einem erfolgreichen Sabbatical nichts mehr im Weg.

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