Pauschalreise – Flexible Angebote und Stornierung

by ML-Redaktion

Gerade im Winter sehnen wir uns nach Sommer, Sonne, Strand und Meer. Viele planen daher in der kalten Jahreszeit ihre Pauschalreise. Derzeit sind flexible Angebote gefragt, die kostenlos storniert oder umgebucht werden können. Welche gesetzlichen Rechte Sie haben und wo Sie die aktuellen Umbuchungs- und Stornierungsmöglichkeiten der Reiseveranstalter finden.

Der Reisebranche haben nicht nur die Ausfälle der vergangenen Monate schwer zugesetzt, es fehlt vor allem an neuen Buchungen. Im Winter wird traditionell der Sommerurlaub geplant, aber die Neubuchungen bleiben derzeit noch weit hinter Normalniveau zurück. Ohne Buchungen sinkt die Liquidität der Unternehmen – und damit die Aussicht, die Coronapandemie wirtschaftlich zu überstehen.

Aus diesem Grund verzichten einige Reiseveranstalter derzeit bei Neubuchungen weitgehend auf Stornogebühren. Damit fällt das bisher größte Instrument der Reisebranche zur Kundenbindung zumindest für eine gewisse Zeit weg.

Bei TUI zum Beispiel, dem größten Anbieter für Pauschalreisen im deutschsprachigen Raum, können bis zum 10. Januar abgeschlossene Buchungen bis 14 Tage vor Reiseantritt ohne Angabe von Gründen kostenlos storniert werden. Nach Angaben von TUI werden anschließend sogenannte Flex-Tarife eingeführt. Wenn die Kunden ab 11. Januar kostenfrei stornieren wollen, müssen sie dafür eine zusätzliche Gebühr zahlen. Über die genaue Höhe hat das Unternehmen keine Auskunft gegeben.

Welcher gesetzliche Anspruch auf Stornierung einer Pauschalreise besteht

Reiserechtsanwalt Rosbeeh Karimi weist im Verbrauchermagazin Super.Markt darauf hin, dass ein gesetzlicher Anspruch auf pandemiebedingte kostenlose Stornierung ohnehin weiter gelte: „Sobald außergewöhnliche Umstände vorliegen, habe ich sowieso ein kostenfreies Stornorecht. Und außergewöhnlich Umstände liegen dann vor, wenn z.B. ein Urlaubsgebiet … als Risikogebiet eingestuft wird. Dann kann ich von der Reise zurücktreten, auch wenige Stunden vor Reisebeginn.“ Dazu gehöre auch, dass … die Anreise nicht sichergestellt ist oder das Hotel geschlossen hat und es keinen vergleichbaren Ersatz gibt.

Auch Quarantäneregelungen im Urlaubsland fallen darunter. Das heißt, ein Flextarif deckt zusätzlich zum gesetzlichen Recht auf Stornierung nun auch persönliche Gründe für einen Reiserücktritt ab. Das Angebot ist demnach sinnvoll für Urlauber, die flexibel bis kurz vor Reiseantritt bleiben möchten.

Auch DER Touristik, wozu unter anderem ITS, Meiers Weltreisen und Jahn Reisen gehören, wirbt mit kostenlosen Stornierungen für Pauschalreisen, die bis Ende Januar gebucht werden. Davon sind allerdings einzelne Leistungen, wie z.B. Mietwagen, ausgenommen.

Wann der Reisepreis komplett erstattet wird

Der Rechtsexperte weist darauf hin, dass es dennoch weiterhin Anspruch auf die komplette Erstattung des Preises einer Pauschalreise gibt. „Wenn ich parallel zum vertraglichen Rücktrittsrecht auch ein gesetzliches Rücktrittsrecht habe – etwa weil mein Zielgebiet Pandemiegebiet und Risikogebiet ist – dann kann ich … den vollen Reisepreis zurückverlangen“, sagt Roosbeh Karimi.

Der Fachanwalt kritisiert zudem den Versuch einiger Anbieter, den kostenfreien Rücktritt aus Pandemiegründen auszuschließen, weil Corona ja mittlerweile bekannt sei: „Die Pandemie mag bekannt sein, aber auch wenn ich heute einen Urlaub buche, dann buche ich diesen Urlaub ja mit der gemeinsamen Vertragsgrundlage, dass ich diesen Urlaub antreten kann und auch einen Urlaubsgenuss erlebe. Und in dem Moment, wo dieser Urlaub dann aufgrund neuer (pandemiebedingter) Umstände nicht angetreten werden kann, habe ich natürlich weiterhin ein kostenfreies Rücktrittsrecht.“

Pauschalreise. Urlauber fahren gern in die Türkei, nach Ägypten, Mallorca sowie nach Griechenland.
Bei den Reisezielen bleiben die Urlauber auch während der Corona-Pandemie ihren liebsten Zielen treu.
Sie fahren am liebsten in die Türkei, nach Ägypten, Mallorca und nach Griechenland. Foto: Pixabay Merry Christmas

Welche Reiseziele besonders beliebt sind

Im ersten Quartal 2021 wollen nur wenige Verbraucher verreisen, bestätigt auch das Vergleichsportal Check24. Im Vergleich zum Vorjahr seien die Buchungszahlen für Januar, Februar und März deutlich verringert.

Viele Reisende buchen bereits einen Urlaub für den Sommer oder Herbst. „Die Buchungszahlen steigen für Ostern und die Zeit danach deutlich“, sagt Dr. Dominik Faber Geschäftsführer Reise bei Check24. „Insgesamt verschieben sich die Buchungen in Richtung Jahresmitte und Herbst. Viele Verbraucher gehen von normalisierten Verhältnissen ab der zweiten Jahreshälfte aus.“

Bei den Reisezielen bleiben die Urlauber auch während der Corona-Pandemie ihren liebsten Zielen treu. Wie auch in den Vorjahren reisen Check24-Kunden am liebsten in die Türkei, nach Ägypten, Mallorca und auf die Kanaren sowie nach Griechenland.

Welche Stornierungsmöglichkeiten es bei einer Pauschalreise gibt

Pauschalreiseanbieter reagieren mit flexiblen Angeboten auf die anhaltende Corona-Pandemie. „Viele Reisen lassen sich kurzfristig umbuchen oder stornieren. In einigen Fällen verzichten die Reiseveranstalter sogar auf eine Anzahlung“, sagt Dr. Dominik Faber.

Das Vergleichsportal Check24 hat eine Übersicht mit den aktuellen Umbuchungs- und Stornierungsmöglichkeiten der Reiseveranstalter zusammengestellt. Diese finden Sie hier:

https://urlaub.check24.de/service/corona/reiseveranstalter

Quellen: Rundfunk Berlin-Brandenburg (rbb) und Check24 GmbH

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