Die Fluggastrechte helfen ihnen, wenn ihr Flug beispielwseise verschoben oder annulliert wurde. Dann haben sie nach der EU-Fluggastrechte-Verordnung Anspruch auf Entschädigung. Mit dem Entschädigungsrechner können Sie ihre persönlichen Ansprüche überprüfen und diese geltend machen. So holen Sie sich ihr Geld zurück.
Wer zahlt, wenn der Flug annulliert wird?
Bei Flügen aus oder in die EU können Fluggäste bei Annullierung, Überbuchung oder mehr als dreistündiger Verspätung von der Fluggesellschaft eine Ausgleichszahlung (250, 400 oder 600 Euro) nach der EU-Fluggastrechte-Verordnung verlangen. Es muss sich dabei um einen Flug handeln, der aus der EU startet oder von einer europäischen Airline mit einem Ziel in der EU durchgeführt wird.
Die Höhe der Entschädigungszahlung berechnet sich aus der Länge der Flugstrecke. Der rechtmäßige Entschädigungsanspruch ist abhängig von der tatsächlichen Verspätungsdauer am Ankunftsort sowie dem Grund für den ausgefallenen oder verspäteten Flug.
Betroffene Passagiere können laut der Organisation für Fluggastrechte AirHelp ihren Entschädigungsanspruch rückwirkend durchsetzen. Das gilt bis zu drei Jahre nach ihrem Flugtermin. Bei außergewöhnlichen Umständen wie Unwetter oder medizinische Notfälle kann die ausführende Airline von der Kompensationspflicht befreit werden. Geplante wie spontane Streiks bei den Fluggesellschaften zählen nicht dazu.
Was tut man, wenn das Gepäck nicht ankommt?
Wenn ihr Gepäck nicht ankommt, informieren Sie darüber noch am Flughafen die Fluggesellschaft. Dafür gibt es meist einen speziellen Schalter.
Bei Gepäckproblemen können die Kosten einer notwendigen und angemessenen Ersatzbeschaffung von Kleidung und Toilettenartikeln binnen 21 Tagen nach dem verspäteten Erhalt des Reisegepäcks von der Fluggesellschaft eingefordert werden. Der konkret entstandene Schaden muss durch entsprechende Belege wie Rechnungen oder Quittungen nachgewiesen werden.
Welche Ansprüche nach der Fluggastrechte-Verordnung habe ich?
Viele Reisende wissen nicht, wie hoch ihre Entschädigungsansprüche bei einer Flugverspätung oder -annullierung nach der EU-Fluggastrechte-Verordnung sind und wie sie diese unkompliziert einfordern können.
Mit dem Entschädigungsrechner können Fluggäste ab sofort beim ADAC ihre persönlichen Ansprüche überprüfen. Diese kann der Fluggast selbst geltend machen oder den ADAC-Partner Myflyright damit beauftragen. Das funktioniert auch rückwirkend bis zu drei Jahren nach dem Flug. Auch für einen verspäteten Erhalt des Reisegepäcks können Entschädigungsansprüche über den Partner geltend gemacht werden.
Mit wenigen Klicks kann jeder Reisende im Entschädigungsrechner seinen Fall prüfen. Bestehen mögliche Ansprüche auf eine Rückzahlung, weist der Rechner die Höhe aus. Zudem zeigt er, wie diese geltend gemacht werden können. Neben den bereits bestehenden Optionen wie Musterbrief, Vertragsanwalt oder Schlichtungsstelle für den öffentlichen Personenverkehr können ADAC-Mitglieder jetzt auch den Kooperationspartner Myflyright mit der Abwicklung der Rückforderung beauftragen.
Hier gibt es zwei Möglichkeiten. Bei der Sofortentschädigung erhalten Fluggäste bei ausgewählten Flügen das Geld innerhalb 24 Stunden. Die Provision für ADAC Mitglieder an Myflyright beträgt in diesem Fall 25 Prozent (zzgl. MwSt.). Bei der Entschädigungsdurchsetzung dauert die Auszahlung bis zu zehn Wochen. Dafür sinkt die Provision für ADAC Mitglieder auf 17 Prozent (zzgl. MwSt.). In beiden Fällen beträgt der Mitgliedervorteil acht Prozentpunkte. ADAC Mitglieder erhalten so mehr Geld zurück.
Den Entschädigungsrechner für Fluggäste sowie weitere Informationen zum Thema Reiserecht finden Sie unter: www.adac.de/fluggastrechte
Europäischer Gerichtshof stärkt Fluggastrechte
Der Europäische Gerichtshof hat am 21. Dezember 2021 entschieden, dass Flugverschiebungen von mehr als einer Stunde als eine Annullierung des Fluges angesehen werden können – auch wenn dadurch die Fluggäste nicht verspätet an ihrem Zielort ankommen. Dementsprechend haben Fluggäste auch Anspruch auf Entschädigung.
Außerdem hat der Europäische Gerichtshof festgelegt, dass es in der Pflicht der Fluggesellschaften liegt, alle betroffenen Passagiere frühzeitig – das heißt mindestens 14 Tage im Voraus – über der Verlegung zu informieren. Wurde ein Flug über ein Reisebüro oder ein Internetportal gebucht, muss die Airline die Information an die Fluggäste weitergeben, nicht der Drittanbieter.
Erhalte ich Schadensersatz, wenn ich meinen Flug durch langwierige Sicherheitskontrolle verpasse?
In der beginnenden Ferienzeit sorgen derzeit Streiks und Personalmangel an den Flughäfen für Chaos, Verspätungen und Flugausfällen. Oftmals dauert auch noch die Sicherheitskontrolle sehr lang.
Wer aufgrund langsamer Sicherheitskontrollen seinen Flug verpasst, kann vom Bund Schadensersatz verlangen. Um für seinen notwendig gewordenen Ersatzflug Geld zu erhalten, muss der Verbraucher jedoch rechtzeitig am Check-in erscheinen und von dort ohne größere Verzögerungen die Sicherheitskontrollen aufsuchen.
Das Oberlandesgericht Frankfurt sprach unter diesen Voraussetzungen zwei Verbrauchern Entschädigung für zusätzliche Tickets und Übernachtungen zu (Az. 1 U 220/20). Grund für die Verzögerung waren in dem Fall die langen Wartezeiten an den von der Bundespolizei durchgeführte Passagierkontrollen.
Quelle: ADAC, AirHelp Germany GmbH, Dr. Stoll & Sauer Rechtsanwaltsgesellschaft mbH