Flug annuliert wegen Corona – ohne Aufpreis umbuchbar

by ML-Redaktion

Wird wegen Corona ein Flug annuliert, ist das durchaus ärgerlich. Fluggäste haben in einem solchen Fall aber bestimmte Rechte, die grundsätzlich auch während der Corona-Pandemie gelten. Dabei sind jedoch einige Details unbedingt zu beachten.

Flug annuliert wegen Corona

Wird ein Flug annulliert, können Fluggäste eine Umbuchung verlangen. Alternativ können sie sich aber auch die Kosten für das Flugticket erstatten lassen. Diese Rechte gelten grundsätzlich auch während der Corona-Pandemie. Dies zeigt eine Entscheidung des Oberlandesgerichts Köln (OLG Köln Az.: 6 U 127/20), auf die die Verbraucherzentrale NRW aufmerksam macht. Eine Umbuchung muss dabei grundsätzlich ohne Aufpreis erfolgen.

Ihre Rechte

Grundlage ist hierfür die EU-Fluggastrechteverordnung. Danach haben betroffene Fluggäste bei Annullierung ihres Fluges zwei Möglichkeiten. Sie können die vollständige Erstattung der Flugscheinkosten verlangen oder eine Ersatzbeförderung zum Endziel unter vergleichbaren Bedingungen. Dies kann wahlweise zum frühestmöglichen Zeitpunkt sein, oder zu einem späteren Zeitpunkt nach ihrem Wunsch. Dies gilt solange es in der gewünschten Maschine ausreichend verfügbare Plätze gibt.

Im konkreten Fall wurde der wegen Corona ein Flug (hin- und zurück) annuliert. Der Fluggast wollte nach der Annullierung seiner Flüge aber erst vier Monate später fliegen. Ursprünglich sollte dies Ende März 2020 von München nach Toulouse und zurück erfolge . Die Airline wollte hierauf einen Aufpreis verlangen. Aus Sicht des Gerichts zu Recht. Hier wünsche der Fluggast die Umbuchung auf einen Flug, der in keinem zeitlichen Zusammenhang mit der ursprünglichen Reise steht. In diesem Fall sei ein Aufpreis zulässig.

Fazit

Wenn ein Flug wegen Corona annuliert wird haben Sie ein Recht auf vollständige Erstattung des Flugpreises. Alternativ können Sie kostenfrei umbuchen, solange es verfügbare Plätze im Flugzeug gibt. Allerdings muss ein konkreter und kurzfristiger zeitlicher Zusammenhang bestehen. Wenn Sie Ihre Flugreise auf längere Zeit verschieben wollen oder müssen, kann die Fluglinie für die Umbuchung einen Aufpreis geltend machen. Hier gilt es Sicherheitsbelange gegen Kostenaspekte abzuwägen.

Weiterführührende Informationen

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https://www.bundesregierung.de/breg-de/aktuelles/ihre-rechte-als-fluggast-388400

Quelle: dpa

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